Gesetze / Fernunterrichtsschutzgesetz
FernUSG§ 3 Form und Inhalt des Fernunterrichtsvertrags
Stand: 01.01.2021
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FernUSG/3#abs-1 (1) Die auf den Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung des Teilnehmers bedarf der Textform.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FernUSG/3#abs-2 (2) Bei einem Fernunterrichtsvertrag, der weder ein außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag nach § 312b des Bürgerlichen Gesetzbuchs noch ein Fernabsatzvertrag nach § 312c des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist, gelten die Informationspflichten des § 312d Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Verbindung mit Artikel 246a des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche entsprechend.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/FernUSG/3#abs-3 (3) Bei einem Fernunterrichtsvertrag gehören zu den wesentlichen Eigenschaften, über die der Unternehmer den Verbraucher nach Artikel 246a § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche zu informieren hat, in der Regel insbesondere
Wird zitiert von 13 Entscheidungen zu § 3 FernUSG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Celle, 01.03.2023 – 3 U 85/22Online-Coaching: Anwendbarkeit des Fernunterrichtsschutzgesetzes auf Verträge zwischen Unternehmern; Nichtigkeit eines Coaching-Vertrags ohne Zulassung nach § 12 FernUSG Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 20
- BGH, 12.06.2025 – III ZR 109/24Fernunterricht: Fristlose Kündigung eines Vertrages über ein Online-Coaching-Programm "Business-Mentoring-Programm"; Nichtigkeit des Vertrags wegen fehlender Zulassung des AnbietersZitiert von 21
- OLG Dresden, 30.04.2025 – 12 U 1547/24Zitiert von 2
- OLG Nürnberg, 05.11.2024 – 14 U 138/24Zitiert von 5
- OLG Stuttgart, 08.04.2025 – 12 U 115/24
- OLG Düsseldorf, 10.07.2024 – 10 W 51/24Zitiert von 4
Zuletzt entschieden
- BGH, 12.02.2026 – III ZR 73/25(Voraussetzungen eines Fernunterrichtsvertrags; Anforderungen an eine Überwachung des Lernerfolges)Zitiert von 5
- OLG München, 17.10.2024 – 29 U 310/21Zitiert von 3
- OLG Celle, 24.09.2024 – 13 U 20/24Zitiert von 6
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 3 FernUSG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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03.12.2020 Ausfertigung
§ 3 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Dezember 2020 (BGBl. I 2702)
BGBl. 2020 I S. 2702
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20.09.2013 Ausfertigung
§ 3 geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. September 2013 (BGBl. I 3642)
BGBl. 2013 I S. 3642
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.