Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1579 Beschränkung oder Versagung des Unterhalts wegen grober Unbilligkeit
Stand: 10.06.2019
Ein Unterhaltsanspruch ist zu versagen, herabzusetzen oder zeitlich zu begrenzen, soweit die Inanspruchnahme des Verpflichteten auch unter Wahrung der Belange eines dem Berechtigten zur Pflege oder Erziehung anvertrauten gemeinschaftlichen Kindes grob unbillig wäre, weil
Wird zitiert von 436 Entscheidungen zu § 1579 BGB →
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Nach Gewicht
- BVerfG, 14.07.1981 – 1 BvL 28/77Unterhaltsansprüche getrenntlebender oder geschiedener Ehegatten nach dem Ersten Eherechtsreformgesetz, Härteklausel bei Pflege und Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes durch den Unterhaltsberechtigten; Aufstockungsanspruch eines erwerbstätigen geschiedenen Ehegatten; neues Unterhaltsrecht auch für "Altehen"Zitiert von 11
- BGH, 27.01.1999 – XII ZR 89/97Zitiert von 4
- OLG Köln, 06.08.2002 – 4 UF 76/01
- BGH, 15.02.2012 – XII ZR 137/09Abänderungsklage für nachehelichen Unterhalt: Wegfall des Unterhaltsanspruchs der Ehefrau wegen Verschweigens eines "Kuckuckskindes"Zitiert von 11
- BGH, 13.07.2011 – XII ZR 84/09Nachehelicher Unterhalt: Wegfall des Unterhaltsanspruchs bei Eingehen einer neuen verfestigten Lebensgemeinschaft und Wiederaufleben des Anspruchs als BetreuungsunterhaltZitiert von 4
- BGH, 05.10.2011 – XII ZR 117/09Beschränkung des nachehelichen Unterhalts: Verfestigte Lebensgemeinschaft als Härtegrund nach Gesetzesänderung; rechtskräftige Verneinung einer verfestigten Lebensgemeinschaft in einem früheren AbänderungsverfahrenZitiert von 5
Zuletzt entschieden
- OLG Hamm, 15.01.2026 – 12 UF 165/24
- KG, 22.09.2025 – 16 UF 66/24Zitiert von 1
- OLG Stuttgart, 30.01.2025 – 11 UF 117/24
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1579 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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21.12.2007 Ausfertigung
§ 1579 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2007 (BGBl. I 3189)
BGBl. 2007 I S. 3189
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