Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1300
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 13
Nach Gewicht
- BVerfG, 26.01.1972 – 1 BvL 3/71§ 1300 BGB als vorkonstitutionelles Recht
- OLG Düsseldorf, 10.06.2016 – I - 16 U 89/15
- BGH, 29.04.2014 – VI ZR 246/12Persönlichkeitsrechtsverletzende Presseberichterstattung: Vererblichkeit eines GeldentschädigungsanspruchsZitiert von 13
- BGH, 14.04.2016 – 2 StR 137/14, 2 StR 337/14Vorlage an die Vereinigten Großen Senate des Bundesgerichtshofs: Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Schädigers und des Geschädigten bei der Bemessung der billigen Entschädigung in GeldZitiert von 6
- BGH, 08.10.2014 – 2 StR 137/14, 2 StR 337/14Anfrage beim Großen Senat in Zivilsachen und den übrigen Strafsenaten: Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Schädigers und des Geschädigten bei der Bemessung des Schmerzensgeldes im Rahmen eines Strafverfahrens wegen schweren sexuellen Missbrauchs von KindernZitiert von 21
- BGH, 07.09.2017 – III ZR 71/17Allgemeiner Aufopferungsanspruch wegen eines hoheitlichen Eingriffs in die körperliche Unversehrtheit: Ersatz nichtvermögensrechtlicher Nachteile des BetroffenenZitiert von 5
Zuletzt entschieden
- OLG Köln, 29.05.2018 – 15 U 64/17Zitiert von 7
- BGH, 23.05.2017 – VI ZR 261/16Persönlichkeitsrechtsverletzung: Vererblichkeit des Anspruchs auf GeldentschädigungZitiert von 6
- OLG Frankfurt am Main, 26.01.2017 – 1 U 31/15Zitiert von 3
13 Entscheidungen zu § 1300 BGB →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1300 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
(weggefallen)