Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1224 Befriedigung durch Hinterlegung oder Aufrechnung
Stand: 10.06.2019
Die Befriedigung des Pfandgläubigers durch den Verpfänder kann auch durch Hinterlegung oder durch Aufrechnung erfolgen.
Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGBStand: 10.06.2019
Die Befriedigung des Pfandgläubigers durch den Verpfänder kann auch durch Hinterlegung oder durch Aufrechnung erfolgen.