Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/119#abs-1 (1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/119#abs-2 (2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.
Wird zitiert von 1.253 Entscheidungen zu § 119 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Stuttgart, 12.08.2009 – 12 K 2406/08Zitiert von 4
- OLG Köln, 01.07.1998 – 27 U 6/98Zitiert von 2
- LAG Düsseldorf, 08.03.2012 – 5 Sa 684/11Zitiert von 3
- BGH, 05.06.2008 – V ZB 150/07Zwangsversteigerung: Keine Anfechtung des Gebots wegen Irrtums über bestehen bleibende Rechte Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 24
- OLG Brandenburg, 01.04.2025 – 4 U 82/24
- LG Paderborn, 12.07.2024 – 2 O 137/24
Zuletzt entschieden
- LG Freiburg, 02.07.2026 – 4 T 16/26Zwangsversteigerung: Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Anfechtung von Willenserklärungen gemäß den §§ 119 ff. BGB auf das Gebot Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OLG Brandenburg, 13.05.2026 – 5 U 37/25
- BGH, 28.04.2026 – VI ZR 113/25Zulässigkeit der Bezeichnung eines Medienanwalts als "Rechtsextremer" in einem PresseartikelZitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 119 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.