Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch

BGB

§ 1027 Beeinträchtigung der Grunddienstbarkeit

Stand: 10.06.2019

Bund98 Entscheidungen

Wird eine Grunddienstbarkeit beeinträchtigt, so stehen dem Berechtigten die in § 1004 bestimmten Rechte zu.

§ 1026 § 1028