Gesetze / Bundesfreiwilligendienstgesetz
BFDG§ 1 Aufgaben des Bundesfreiwilligendienstes
Stand: 29.05.2024
Wird zitiert von 15
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- LSG NRW, 23.03.2017 – L 9 SO 538/16
- BSG, 12.12.2017 – B 11 AL 26/16 RBerufliche Eingliederung - Förderung aus dem Vermittlungsbudget - Anbahnung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung - Eingliederungsziel - Bundesfreiwilligendienst - FörderzielZitiert von 7
- VG Berlin, 06.10.2021 – 29 K 184/20 VZitiert von 2
- LSG Berlin-Brandenburg, 30.04.2019 – L 20 AS 1122/18Zitiert von 1
- ArbG Ulm, 18.07.2012 – 7 BV 10/11Zitiert von 2
- BSG, 22.09.2022 – B 4 AS 60/21 R(Grundsicherung für Arbeitsuchende - vorrangige Sozialleistungen - Pflicht zur Beantragung vorzeitiger Altersrente - unbillige Härte - Tätigkeit im Bundesfreiwilligendienst - keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder sonstige Erwerbstätigkeit iS des § 4 S 1 UnbilligkeitsV - Unbilligkeit iS des § 2 UnbilligkeitsV nicht bei Erwerb einer bloßen Anwartschaft auf Arbeitslosengeld - Unbilligkeit iS des § 3 nicht bei einer später als in einem Jahr bevorstehenden abschlagsfreien Altersrente - kein atypischer Fall - sozialgerichtliches Verfahren - Kostenentscheidung - Kosten des Vorverfahrens - Kostenerstattung - gerichtliches Ermessen - Veranlassungsprinzip - Rechtsgedanke des § 63 Abs 1 S 2 SGB 10)Zitiert von 9
Zuletzt entschieden
- SG Altenburg, 10.03.2025 – S 39 AS 219/24
- OVG NRW, 06.12.2024 – 4 B 413/24
- LSG Berlin-Brandenburg, 06.08.2021 – L 25 AS 590/20 WA
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1 BFDG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Im Bundesfreiwilligendienst engagieren sich Personen für das Allgemeinwohl, insbesondere im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich sowie im Bereich des Sports, der Integration und des Zivil- und Katastrophenschutzes. Der Bundesfreiwilligendienst fördert das lebenslange Lernen.