Gesetze / Bundesfreiwilligendienstgesetz

BFDG

§ 1 Aufgaben des Bundesfreiwilligendienstes

Stand: 29.05.2024

Bund2 Fassungen15 Entscheidungen

Im Bundesfreiwilligendienst engagieren sich Personen für das Allgemeinwohl, insbesondere im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich sowie im Bereich des Sports, der Integration und des Zivil- und Katastrophenschutzes. Der Bundesfreiwilligendienst fördert das lebenslange Lernen.

§ 2