Gesetze / Bundesdisziplinargesetz
BDG§ 58 Beweisaufnahme
Stand: 01.04.2024
Wird zitiert von 215
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- OVG Schleswig, 06.03.2023 – 14 LB 1/22Zitiert von 3
- BVerwG, 17.06.2021 – 2 B 56/20Disziplinarische Ahndung mehrerer Verstöße eines Polizeibeamten gegen die VerfassungstreuepflichtZitiert von 10
- BVerwG, 29.03.2012 – 2 A 11/10Annahme von Geld als Gegenleistung für Beschaffung von Visa; Einleitung des Disziplinarverfahrens; Bindungswirkung des Strafbefehls; Auslandszeuge; Dauer des DisziplinarverfahrensZitiert von 248
- BVerwG, 04.01.2023 – 2 B 22/22Aberkennung des Ruhegehalts wegen fortdauernder Therapieverweigerung; aktenwidrigen Feststellung des SachverhaltsZitiert von 5
- BVerwG, 30.03.2022 – 2 B 46/21Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde; Bemessung der DisziplinarmaßnahmeZitiert von 25
- BVerwG, 09.02.2016 – 2 B 84/14Konsequenz eines erst im Revisionsverfahren festgestellten wesentlichen Mangels einer DisziplinarklageschriftZitiert von 30
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 25.03.2026 – 31 A 507/23.BDG
- OVG NRW, 19.03.2026 – 31 A 1902/20.O
- BVerwG, 13.03.2026 – 2 A 7.25Disziplinarverfahren wegen unangemessener Äußerungen und sexueller Belästigung; Verstoß gegen das BeweisteilhaberechtZitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 58 BDG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BDG/58#abs-1 (1) Das Gericht erhebt die erforderlichen Beweise.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BDG/58#abs-2 (2) Die Bestimmungen der Strafprozessordnung über die Pflicht, als Zeuge auszusagen oder als Sachverständiger ein Gutachten zu erstatten, über die Ablehnung von Sachverständigen sowie über die Vernehmung von Angehörigen des öffentlichen Dienstes als Zeugen und Sachverständige gelten entsprechend.