Gesetze / Bundesbesoldungsgesetz
BBesG§ 16 Amt, Dienstgrad
Stand: 10.06.2019
Soweit in Vorschriften dieses Gesetzes auf das Amt verwiesen wird, steht dem Amt der Dienstgrad des Soldaten gleich.
Wird zitiert von 4 Entscheidungen zu § 16 BBesG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BVerwG, 14.12.2017 – 2 C 53/16Berücksichtigung von Vordienstzeiten für die Zahlung der Polizeidienstzulage bei Beamten im VorbereitungsdienstZitiert von 4
- BVerwG, 14.12.2017 – 2 C 55/16
- BVerwG, 14.12.2017 – 2 C 54/16
- OVG NRW, 30.05.2011 – 1 A 2825/09Erhöhte Stellenzulage für fliegendes Personal; Kommandantenberechtigung bei Verwendung in einem multinationalen NATO-Verband Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 19
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.