Gesetze / Bundesbesoldungsgesetz
BBesG§ 42 Amtszulagen und Stellenzulagen
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BBesG/42#abs-1 (1) Für herausgehobene Funktionen können Amtszulagen und Stellenzulagen vorgesehen werden. Sie dürfen 75 Prozent des Unterschiedsbetrages zwischen dem Endgrundgehalt der Besoldungsgruppe des Beamten, Richters oder Soldaten und dem Endgrundgehalt der nächsthöheren Besoldungsgruppe nicht übersteigen, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BBesG/42#abs-2 (2) Die Amtszulagen sind unwiderruflich und ruhegehaltfähig. Sie gelten als Bestandteil des Grundgehaltes.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BBesG/42#abs-3 (3) Die Stellenzulagen dürfen nur für die Dauer der Wahrnehmung der herausgehobenen Funktion gewährt werden. Wird dem Beamten, Richter oder Soldaten vorübergehend eine andere Funktion übertragen, die zur Herbeiführung eines im besonderen öffentlichen Interesse liegenden unaufschiebbaren und zeitgebundenen Ergebnisses im Inland wahrgenommen werden muss, wird für die Dauer ihrer Wahrnehmung die Stellenzulage weiter gewährt; sie wird für höchstens drei Monate auch weiter gewährt, wenn die vorübergehende Übertragung einer anderen Funktion zur Sicherung der Funktionsfähigkeit des Behördenbereichs, in dem der Beamte, Richter oder Soldat eingesetzt wird, dringend erforderlich ist. Daneben wird eine Stellenzulage für diese andere Funktion nur in der Höhe des Mehrbetrages gewährt. Die Entscheidung, ob die Voraussetzungen des Satzes 2 vorliegen, trifft die oberste Dienstbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BBesG/42#abs-4 (4) Die Stellenzulagen sind widerruflich und nur ruhegehaltfähig, wenn dies gesetzlich bestimmt ist.
Wird zitiert von 220 Entscheidungen zu § 42 BBesG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG Berlin-Brandenburg, 13.11.2025 – OVG 4 B 2/25
- OVG Berlin-Brandenburg, 13.11.2025 – OVG 4 B 1/25Zitiert von 1
- VG Schleswig, 21.01.2016 – 12 A 223/15Zitiert von 1
- OVG NRW, 30.05.2011 – 1 A 2825/09Erhöhte Stellenzulage für fliegendes Personal; Kommandantenberechtigung bei Verwendung in einem multinationalen NATO-Verband Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 19
- BVerwG, 04.09.2025 – 2 A 2.25Anspruch eines beim BND dauerhaft verwendeten Soldaten auf Stellen- und ErschwerniszulageZitiert von 6
- OVG NRW, 21.11.2022 – 1 A 3176/19Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- VG Schwerin, 29.12.2025 – 1 A 1575/24 SN
- ArbG Berlin, 03.12.2025 – 22 Ca 9894/25
- VG Schwerin, 05.11.2025 – 1 A 1244/24 SNZitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 42 BBesG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.