§ 71 Inkrafttreten des Umlegungsplans
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BBauG/71#abs-1 (1) Die Umlegungsstelle hat ortsüblich bekannt zu machen, in welchem Zeitpunkt der Umlegungsplan unanfechtbar geworden ist. Dem Eintritt der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans steht es gleich, wenn der Umlegungsplan lediglich wegen der Höhe einer Geldabfindung anfechtbar ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BBauG/71#abs-2 (2) Vor Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans kann die Umlegungsstelle räumliche und sachliche Teile des Umlegungsplans durch Bekanntmachung in Kraft setzen, wenn sich die Entscheidung über eingelegte Rechtsbehelfe auf diese Teile des Umlegungsplans nicht auswirken kann. Personen, die Rechtsbehelfe eingelegt haben, sind von der Inkraftsetzung zu unterrichten.
Wird zitiert von 15 Entscheidungen zu § 71 BauGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LG Karlsruhe, 08.04.2011 – 16 O 20/09 Baul
- OLG Hamm, 26.01.2012 – I-16 U 4/11 (Baul)
- OVG NRW, 05.07.2018 – 7 D 27/16.NEZitiert von 2
- OVG NRW, 23.10.2001 – 10A D 192/98.NE
- BVerfG, 24.03.2015 – 1 BvR 2880/11Ungleiche Grunderwerbsteuerpflichtigkeit des Eigentumsübergangs im Rahmen amtlicher und freiwilliger Umlegungen kein Verstoß gegen Art. 3 Absatz 1 GGZitiert von 69
- BGH, 20.01.2012 – V ZR 95/11Untergang von Grundeigentum infolge eines Umlegungsverfahrens: Bereicherungsrechtlicher Anspruch auf WertersatzZitiert von 3
Zuletzt entschieden
- FG Hessen, 22.10.2020 – 5 K 1676/15Zitiert von 1
- OVG NRW, 30.11.2010 – 7 A 853/09Erteilung eines planungsrechtlichen Vorbescheids; Nichteinfügen in die nähere Umgebung nach dem Maß der baulichen Nutzung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 17
- BFH, 23.09.2009 – IV R 70/06Zitiert von 7
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 71 BauGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.