§ 132 Regelung durch Satzung
Stand: 10.06.2019
Die Gemeinden regeln durch Satzung
Wird zitiert von 230 Entscheidungen zu § 132 BauGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG Hamburg, 25.01.2023 – 2 Bf 225/21Zitiert von 6
- BVerwG, 15.05.2013 – 9 C 3/12Fahrbahnausbau; Erschließungsbeitragsbescheid; endgültige Herstellung; MerkmalsregelungZitiert von 6
- BVerwG, 15.05.2013 – 9 C 3.12Zitiert von 20
- OVG Niedersachsen, 21.05.2019 – 9 LC 110/17Zitiert von 9
- OVG Saarland, 26.07.2016 – 1 A 111/15Zitiert von 10
- OVG Saarland, 26.07.2016 – 1 A 112/15Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- VGH Hessen, 15.01.2026 – 5 A 677/23.Z
- VGH Bayern, 10.12.2025 – 6 ZB 24.2077
- OVG NRW, 12.06.2025 – 15 A 2643/21
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 132 BauGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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08.12.1986 Ausfertigung
§ 132 geändert und eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I 2191)
BGBl. 1986 I S. 2191
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