§ 131 Maßstäbe für die Verteilung des Erschließungsaufwands
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BBauG/131#abs-1 (1) Der ermittelte beitragsfähige Erschließungsaufwand für eine Erschließungsanlage ist auf die durch die Anlage erschlossenen Grundstücke zu verteilen. Mehrfach erschlossene Grundstücke sind bei gemeinsamer Aufwandsermittlung in einer Erschließungseinheit (§ 130 Absatz 2 Satz 3) bei der Verteilung des Erschließungsaufwands nur einmal zu berücksichtigen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BBauG/131#abs-2 (2) Verteilungsmaßstäbe sind
Die Verteilungsmaßstäbe können miteinander verbunden werden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BBauG/131#abs-3 (3) In Gebieten, die nach dem Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes erschlossen werden, sind, wenn eine unterschiedliche bauliche oder sonstige Nutzung zulässig ist, die Maßstäbe nach Absatz 2 in der Weise anzuwenden, dass der Verschiedenheit dieser Nutzung nach Art und Maß entsprochen wird.
Wird zitiert von 457 Entscheidungen zu § 131 BauGB →
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Nach Gewicht
- BVerwG, 12.11.2014 – 9 C 7/13Erschließungsvorteil für eine im Außenbereich liegende Teilfläche eines im Übrigen im unbeplanten Innenbereich liegenden Grundstücks; satzungsrechtliche TiefenbegrenzungZitiert von 38
- BVerwG, 01.09.2004 – 9 C 15.03Zitiert von 32
- BVerwG, 12.11.2014 – 9 C 9/13Zitiert von 12
- OVG Hamburg, 12.05.2016 – 1 Bf 118/14Zitiert von 7
- VGH Baden-Württemberg, 10.11.2005 – 2 S 913/05Zitiert von 3
- VG Minden, 19.11.2004 – 5 K 7224/03Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- VG Regensburg, 01.12.2025 – RN 11 K 23.1775
- VG Ansbach, 19.11.2025 – AN 3 K 23.2455, AN 3 K 23.2639
- VGH Baden-Württemberg, 13.11.2025 – 5 S 259/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 131 BauGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.