§ 128 Umfang des Erschließungsaufwands
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 261
Nach Gewicht
- BVerfG, 08.11.1972 – 1 BvL 15/68, 1 BvL 26/69Herausnahme der Kosten für die Fahrbahnen der Ortsdurchfahrten aus dem Erschließungsaufwand gemäß § 128 Abs. 3 Nr. 2 BBauGZitiert von 15
- VG Frankfurt (Oder), 11.06.2020 – 3 K 1057/13Zitiert von 4
- BVerwG, 23.10.2017 – 9 B 61/16Erschließungsaufwand: Wert von der Gemeinde bereitgestellter Flächen; Ersetzung von Bundesrecht durch LandesrechtZitiert von 8
- OVG Saarland, 26.07.2016 – 1 A 111/15Zitiert von 9
- OVG Saarland, 26.07.2016 – 1 A 112/15Zitiert von 1
- VG Gießen, 23.04.2013 – 8 K 1171/12.GI
Zuletzt entschieden
- VG Regensburg, 01.12.2025 – RN 11 K 23.1775
- VGH Bayern, 13.11.2025 – 6 BV 24.382Zitiert von 1
- OVG Hamburg, 04.09.2025 – 2 Bs 41/25
261 Entscheidungen zu § 128 BauGB →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 128 BauGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BBauG/128#abs-1 (1) Der Erschließungsaufwand nach § 127 umfasst die Kosten für
Der Erschließungsaufwand umfasst auch den Wert der von der Gemeinde aus ihrem Vermögen bereitgestellten Flächen im Zeitpunkt der Bereitstellung. Zu den Kosten für den Erwerb der Flächen für Erschließungsanlagen gehört im Falle einer erschließungsbeitragspflichtigen Zuteilung im Sinne des § 57 Satz 4 und des § 58 Absatz 1 Satz 1 auch der Wert nach § 68 Absatz 1 Nummer 4.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BBauG/128#abs-2 (2) Soweit die Gemeinden nach Landesrecht berechtigt sind, Beiträge zu den Kosten für Erweiterungen oder Verbesserungen von Erschließungsanlagen zu erheben, bleibt dieses Recht unberührt. Die Länder können bestimmen, dass die Kosten für die Beleuchtung der Erschließungsanlagen in den Erschließungsaufwand nicht einzubeziehen sind.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BBauG/128#abs-3 (3) Der Erschließungsaufwand umfasst nicht die Kosten für