Gesetze / Verordnung zur Bezeichnung der als Einkommen geltenden sonstigen Einnahmen nach § 21 Abs. 3 Nr. 4 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
BAföG-EinkommensV§ 1 Leistungen der sozialen Sicherung
Stand: 01.01.2025
Als Einnahmen, die zur Deckung des Lebensbedarfs bestimmt sind, gelten folgende Leistungen der sozialen Sicherung:
Wird zitiert von 4 Entscheidungen zu § 1 BAföG-EinkommensV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
- BVerwG, 27.02.2020 – 5 C 5/19Unterhaltsvorschussleistungen an den Auszubildenden sind Einkommen im Sinne des BAföG, das dem allgemeinen Einkommensfreibetrag unterfälltZitiert von 5
- VG Frankfurt am Main, 07.02.2019 – 3 K 4083/17.F
- LSG Sachsen-Anhalt, 04.12.2014 – L 2 AS 1009/13Zitiert von 1
- OVG NRW, 19.08.2008 – 12 A 2866/07Rückwirkende Festsetzung von Elternbeiträgen; Einkommensermittlung bei Bezug von Arbeitslosengeld KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 61
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
-
12.12.2019 Ausfertigung
§ 1 neu gefasst durch Artikel 52 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I 2652)
BGBl. 2019 I S. 2652
-
29.06.2015 Ausfertigung
§ 1 neu gefasst durch Artikel 3 Abs. 3 des Gesetzes vom 29. Juni 2015 (BGBl. I 1061)
BGBl. 2015 I S. 1061
-
10.09.2012 Ausfertigung
§ 1 geändert durch Artikel 1c des Gesetzes vom 10. September 2012 (BGBl. I 1878)
BGBl. 2012 I S. 1878
-
24.04.2006 Ausfertigung
§ 1 geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 24. April 2006 (BGBl. I 926)
BGBl. 2006 I S. 926
-
24.12.2003 Ausfertigung
§ 1 geändert durch Artikel 48a des Gesetzes vom 24. Dezember 2003 (BGBl. I 2954 212)
BGBl. 2003 I S. 2954
-
29.10.2001 Ausfertigung
§ 1 geändert durch Artikel 317 des Gesetzes vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I 2785)
BGBl. 2001 I S. 2785
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.