Gesetze / BAföG-EinkommensV · BGBl I 1988, 505
Verordnung zur Bezeichnung der als Einkommen geltenden sonstigen Einnahmen nach § 21 Abs. 3 Nr. 4 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
5 Normen · ausgefertigt 05.04.1988 · 5 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 01.01.2025 · Änderungen →
Meistzitierte Normen
| Norm | Zitierende Entscheidungen |
|---|---|
| § 1 — Leistungen der sozialen Sicherung | 4 |
| § 2 — Weitere Einnahmen | 2 |
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Leistungen der sozialen Sicherung
- § 2 Weitere Einnahmen
- § 3 Einnahmen bei Auslandstätigkeit
- § 3a Übergangsvorschrift
- § 4 Inkrafttreten
Änderungsverlauf
- 01.01.2025 — 2 Normen geändert · §§ 1, 3a neueste Änderung
- 01.01.2024 — 2 Normen geändert · §§ 1, 3a
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.