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Artikel 1 · BT-Drs. 17/1221 · S. 8

Zu Artikel 1 (Änderung des Gesetzes zum Elterngeld

Zu Artikel 1 (Änderung des Gesetzes zum Elterngeld
und zur Elternzeit)
Zu § 2
Zu Absatz 1
Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Änderung der
Absätze 7 und 8.
Zu Absatz 7
Die Neufassung regelt die neue Einkommensermittlung bei
nichtselbstständiger Tätigkeit. Durch die Übernahme der
laufenden Bruttobezüge mit fiktiver Nettoberechnung wird
die Verwaltung entscheidend entlastet.
Im Ergebnis bleiben die wichtigsten Vorgaben der bisherigen
Rechtslage jedoch unverändert:
– Behandlung steuerfreier und pauschal besteuerter Ein-
nahmen,
– Ansatz des Arbeitnehmer-Pauschbetrages,
– Abzug von Beträgen für die Sozialversicherung bei im
entsprechenden Zweig der Sozialversicherung Pflicht-
versicherten sowie der Kirchensteuer bei Kirchensteuer-
pflichtigen,
– grundsätzliche Maßgeblichkeit der in der Lohnsteuerkar-
te eingetragenen Steuerklasse,
– Maßgeblichkeit der Lohn- und Gehaltsbescheinigungen,
– Bestimmung der maßgeblichen Monate.
Durch die fiktive Lohnsteuerberechnung wird die Möglich-
keit beseitigt, durch Eintragung von Freibeträgen auf der
Lohnsteuerkarte die Höhe des Elterngeldes zu beeinflussen.
Dadurch ergibt sich eine Einsparung für den Bundeshaus-
halt. Abgesehen davon wird durch die Anwendung der Steu-
erformel exakt der zutreffende Lohnsteuerbetrag abgezogen.
Im Einzelnen:
Zu den Sätzen 1 bis 3
Die Änderungen in den Sätzen 1 bis 3 dienen der begriff-
lichen Klarstellung und führen zu keiner Änderung der der-
zeitigen Rechtslage.
Zu den Sätzen 4 bis 7
Die Sätze 4 bis 7 betreffen die Berechnung der Abzüge. Die
Berechnung der Abzüge soll bei der Ermittlung der Eltern-
geldhöhe grundsätzlich nach den Vorgaben der Sätze 4 bis 6
pauschaliert erfolgen, sodass der Elterngeldvollzug erleich-
tert wird. Nur soweit Sozialabgaben oder Steuern im Inland
nicht zu entrichten sind,

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 8.981 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/1221, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 19.378–28.359 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.31) +D1D2D3 · Prüfwert 15e3cbdab5a2868f….

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