Gesetze / Bundesausbildungsförderungsgesetz
BAföG§ 3 Fernunterricht
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BAf%C3%B6G/3#abs-1 (1) Ausbildungsförderung wird für die Teilnahme an Fernunterrichtslehrgängen geleistet, soweit sie unter denselben Zugangsvoraussetzungen auf denselben Abschluss vorbereiten wie die in § 2 Absatz 1 bezeichneten oder nach § 2 Absatz 3 bestimmten Ausbildungsstätten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BAf%C3%B6G/3#abs-2 (2) Ausbildungsförderung wird nur für die Teilnahme an Lehrgängen geleistet, die nach § 12 des Fernunterrichtsschutzgesetzes zugelassen sind oder, ohne unter die Bestimmungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes zu fallen, von einem öffentlich-rechtlichen Träger veranstaltet werden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BAf%C3%B6G/3#abs-3 (3) Ausbildungsförderung wird nur geleistet, wenn
Das ist durch eine Bescheinigung des Fernlehrinstituts nachzuweisen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BAf%C3%B6G/3#abs-4 (4) Die zuständige Landesbehörde entscheidet, den Auszubildenden welcher Ausbildungsstättenart die Teilnehmer an dem jeweiligen Fernunterrichtslehrgang gleichzustellen sind. Auszubildende, die an Lehrgängen teilnehmen, die
gleichgestellt.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/BAf%C3%B6G/3#abs-5 (5) § 2 Absatz 4 und 6 ist entsprechend anzuwenden.
Wird zitiert von 82 Entscheidungen zu § 3 BAföG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 28.05.2015 – 5 C 4/14Anrechnung vorangegangener berufsbildender Ausbildungen auf den zeitlichen Mindestumfang von drei Schul- oder StudienjahrenZitiert von 14
- VG Braunschweig, 26.01.2023 – 3 A 287/19Zitiert von 8
- VG Köln, 22.09.2009 – 22 K 3232/08Zitiert von 1
- VG Gelsenkirchen, 20.05.2015 – 7 K 1373/13Zitiert von 1
- VG Hamburg, 17.09.2014 – 2 E 4120/14
- BSG, 27.09.2011 – B 4 AS 145/10 R(Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Studenten - abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaft in Russland - Aufbaustudiengang Master of Business Law and Taxation - Ausnahmevorschrift des § 7 Abs 1a BAföG - in sich selbstständig iS des § 7 Abs 2 S 1 Nr 3 BAföG - Anwendbarkeit des § 7 Abs 5 S 1 SGB 2 - postgradualer Studiengang iS des § 31 Abs 2 HSchulG BW)Zitiert von 37
Zuletzt entschieden
- VG München, 04.12.2025 – M 15 S 25.7183
- VG Gelsenkirchen, 12.09.2025 – 15 K 6349/24
- VG Würzburg, 24.07.2025 – W 3 K 24.373
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 3 BAföG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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08.04.2019 Ausfertigung
§ 3 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. April 2019 (BGBl. I 418)
BGBl. 2019 I S. 418
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.