Gesetze / Bundesausbildungsförderungsgesetz
BAföG§ 4 Ausbildung im Inland
Stand: 10.06.2019
Ausbildungsförderung wird vorbehaltlich der §§ 5 und 6 für die Ausbildung im Inland geleistet.
Wird zitiert von 25 Entscheidungen zu § 4 BAföG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG Sachsen, 05.10.2022 – 5 A 898/19Zitiert von 1
- VG Braunschweig, 20.03.2025 – 3 A 236/22
- VG Saarland Saarlouis, 23.07.2012 – 3 K 795/11Zitiert von 1
- VG Karlsruhe, 15.11.2006 – 10 K 615/06Zitiert von 5
- OVG Niedersachsen, 23.03.2022 – 14 LA 91/22
- VG Mainz, 20.06.2013 – 1 K 217/13.MZZitiert von 1
Zuletzt entschieden
- VGH Baden-Württemberg, 18.03.2025 – 2 S 66/24
- VG Braunschweig, 26.01.2023 – 3 A 287/19Zitiert von 8
- VG Gera, 14.12.2021 – 6 K 220/21 Ge
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 4 BAföG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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08.04.2019 Ausfertigung
§ 4 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. April 2019 (BGBl. I 418)
BGBl. 2019 I S. 418
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.