§ 73a (weggefallen)
Stand: 12.06.2026
Für § 73a AsylG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Wird zitiert von 28 Entscheidungen zu § 73a AsylG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 11.10.2023 – 1 C 35/22Widerruf von Familienasyl und -flüchtlingsschutz infolge des Todes des StammberechtigtenZitiert von 6
- VG Bremen, 23.03.2026 – 1 K 2939/24Zitiert von 3
- VGH Bayern, 18.04.2024 – 19 ZB 23.2287Zitiert von 1
- VG Düsseldorf, 26.05.2020 – 22 K 17460/17.ARechtswidrigkeit einer Abschiebungsandrohung nach Übergang der Verantwortung für einen anerkannten Flüchtling Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 24
- VG Gießen, 19.08.2021 – 6 K 5451/18.GI.AZitiert von 5
- VG Gießen, 19.08.2020 – 6 K 9437/17.GI.AZitiert von 6
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 24.03.2026 – 1 C 6.25Kein Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels im Fall des Verantwortungsübergangs für einen in einem anderen Mitgliedstaat anerkannten Flüchtling
- BVerwG, 24.03.2026 – 1 C 29.25Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach Verantwortungsübergang auf anderen Mitgliedsstaat
- BVerwG, 24.03.2026 – 1 C 13.25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 73a AsylG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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21.12.2022 Ausfertigung
§ 73a geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2022 (BGBl. I 2817)
BGBl. 2022 I S. 2817
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28.08.2013 Ausfertigung
§ 73a eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I 3474)
BGBl. 2013 I S. 3474
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.