§ 72 Erlöschen
Stand: 12.06.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AsylVfG%201992/72#abs-1 (1) Die Anerkennung als Asylberechtigter und die Zuerkennung des internationalen Schutzes erlöschen im Einklang mit Artikel 66 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2024/1348, wenn der Ausländer
Satz 1 Nummer 2 gilt entsprechend für die Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Absatz 5 oder 7 des Aufenthaltsgesetzes.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AsylVfG%201992/72#abs-2 (2) Der Ausländer hat einen Anerkennungs-, Zuerkennungs- oder Feststellungsbescheid und einen Reiseausweis unverzüglich bei der Ausländerbehörde abzugeben.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/AsylVfG%201992/72#abs-3 (3) Gerichtlicher Rechtsschutz unmittelbar gegen das Erlöschen besteht nicht. Der Ausländer erhält auf Antrag eine Bestätigung des Vorliegens der Voraussetzungen nach Absatz 1.
Wird zitiert von 137 Entscheidungen zu § 72 AsylG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Arnsberg, 15.09.2006 – 12 K 1181/06.AZitiert von 1
- VG Gelsenkirchen, 03.12.2020 – 8 K 5669/18Zitiert von 1
- OVG Niedersachsen, 07.09.2010 – 11 LA 392/09Zitiert von 2
- VG Schleswig, 15.05.2020 – 11 A 69/19
- VG Köln, 18.10.2018 – 20 K 11086/17.A
- VGH Baden-Württemberg, 24.07.2013 – A 11 S 697/13Rechtmäßigkeit des Widerrufs eines Abschiebungsverbots bei Erteilung einer Niederlassungserlaubnis Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 166
Zuletzt entschieden
- VG Berlin, 08.06.2026 – 35 K 195/24 A
- VG Bremen, 23.03.2026 – 1 K 2939/24Zitiert von 3
- VG Berlin, 19.03.2026 – 35 L 763/25 A
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 72 AsylG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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21.12.2022 Ausfertigung
§ 72 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2022 (BGBl. I 2817)
BGBl. 2022 I S. 2817
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.