§ 2 Begriffsbestimmungen
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ArbZG/2#abs-1 (1) Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen; Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern sind zusammenzurechnen. Im Bergbau unter Tage zählen die Ruhepausen zur Arbeitszeit.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ArbZG/2#abs-2 (2) Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ArbZG/2#abs-3 (3) Nachtzeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit von 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien die Zeit von 22 bis 5 Uhr.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/ArbZG/2#abs-4 (4) Nachtarbeit im Sinne dieses Gesetzes ist jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfaßt.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/ArbZG/2#abs-5 (5) Nachtarbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeitnehmer, die
Wird zitiert von 343 Entscheidungen zu § 2 ArbZG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LAG Baden-Württemberg, 19.09.2018 – 3 Sa 43/18Zitiert von 1
- BAG, 11.12.2019 – 5 AZR 579/18Vergütung von Pausenzeiten im Atommülllager unter TageZitiert von 17
- BAG, 09.12.2015 – 10 AZR 423/14Angemessener Ausgleich für DauernachtarbeitZitiert von 149
- OVG NRW, 10.05.2011 – 4 A 1403/08Zitiert von 4
- BAG, 09.12.2015 – 10 AZR 156/15Zitiert von 8
- BAG, 10.11.2021 – 10 AZR 256/20Zuschlag für Dauernachtarbeit von ZeitungszustellernZitiert von 27
Zuletzt entschieden
- LAG Köln, 07.01.2026 – 11 SLa 12/25
- VG Schleswig, 18.07.2025 – 6 A 176/20
- SG Rostock, 02.05.2025 – S 8 SO 39/24 ERZitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 2 ArbZG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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30.07.1996 Ausfertigung
§ 2 geändert und eingefügt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30. Juli 1996 (BGBl. I 1186)
BGBl. 1996 I S. 1186
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.