§ 1 Zweck des Gesetzes
Stand: 10.06.2019
Zweck des Gesetzes ist es,
Wird zitiert von 90 Entscheidungen zu § 1 ArbZG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG NRW, 23.06.2016 – 4 A 2803/12Zitiert von 2
- BAG, 24.02.2005 – 2 AZR 211/04Personenbedingte Kündigung: Rechtfertigung wegen Unmöglichkeit der Gewährung des Ersatzruhetags bei Werktagsarbeit in einem weiteren Arbeitsverhältnis Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 16
- BAG, 11.07.2006 – 9 AZR 519/05Dienstreisen: Vergütungsrechtliche und arbeitszeitrechtliche Behandlung von Wegezeiten bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 33
- VG Berlin, 24.03.2015 – 14 K 184.14
- LAG Köln, 21.03.2013 – 7 Sa 1456/11
- LAG Köln, 21.03.2013 – 7 Sa 261/12Zitiert von 11
Zuletzt entschieden
- VG Regensburg, 04.08.2025 – RO 5 K 24.30
- VG Hamburg, 18.07.2025 – 21 K 1202/25Zitiert von 1
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.11.2024 – 5 SLa 99/24
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1 ArbZG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
-
20.04.2013 Ausfertigung
§ 1 geändert durch Artikel 3 Abs. 6 des Gesetzes vom 20. April 2013 (BGBl. I 868)
BGBl. 2013 I S. 868
-
30.07.1996 Ausfertigung
§ 1 geändert und eingefügt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30. Juli 1996 (BGBl. I 1186)
BGBl. 1996 I S. 1186
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.