Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 8 · BT-Drs. 17/12297 · S. 40
Zu Artikel 8 (Änderung des Arbeitsschutzgesetzes)
Zu Artikel 8 (Änderung des Arbeitsschutzgesetzes) Zu Nummer 1 Die Regelung stellt klar, dass der Gesundheitsbegriff unteil- bar ist und sowohl die physische als auch die psychische Ge- sundheit einschließlich der Wechselwirkungen umfasst. Zu Nummer 2 Die Regelung dient der Klarstellung hinsichtlich der Gefähr- dungsfaktoren, die bei der Gefährdungsbeurteilung berück- sichtigt werden müssen. Die Anpassung zielt darauf ab, das Bewusstsein der Arbeitgeber für psychische Belastungen bei der Arbeit zu schärfen, die Durchführung der Gefährdungs- beurteilung in der Praxis weiter zu steigern und dabei das Augenmerk vor allem auch auf die Berücksichtigung von psychischen Belastungen zu richten. Durch die Formulie- rung „bei der Arbeit“ wird deutlich gemacht, dass die Klar- stellung nicht bezweckt, den Gesundheitszustand der Be- schäftigten generell im Hinblick auf alle Lebensumstände zu verbessern. Schutzmaßnahmen werden dem Arbeitgeber weiterhin nur insoweit abverlangt, als Gefährdungen für die physische oder die psychische Gesundheit der Beschäftigten durch die Arbeit auftreten. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 41 – Drucksache 17/12297 Zu Nummer 3 Die Regelung stellt klar, dass Anordnungen zur Durchset- zung von Arbeitsschutzpflichten, die in einer auf der Grund- lage des § 19 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) erlassenen Arbeitsschutzverordnung anderen als Personen nach § 2 Ab- satz 3 ArbSchG auferlegt sind, auch diesen Personen gegen- über getroffen werden können. Zu Nummer 4 Zu Buchstabe a Folgeänderung zur Errichtung der Unfallversicherung Bund und Bahn. Im Auftrag der Zentralstelle für Arbeitsschutz beim Bundesministerium des Innern handelt künftig die Un- fallversicherung Bund und Bahn, die insoweit der Aufsicht des Bundesministeriums des Innern unterliegt. Zu Buchsta
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.333 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 17/12297 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 17/12297, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 187.733–190.066 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.31) +D1D2D3 · Prüfwert 51f7f822d6551c03….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP