§ 4 Allgemeine Grundsätze
Stand: 10.06.2019
Der Arbeitgeber hat bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes von folgenden allgemeinen Grundsätzen auszugehen:
Wird zitiert von 80 Entscheidungen zu § 4 ArbSchG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Köln, 09.09.2020 – 1 K 3530/19Zitiert von 2
- VGH Baden-Württemberg, 23.07.2020 – 6 S 1589/18Zitiert von 1
- VG Düsseldorf, 28.02.2018 – 29 K 4191/16Zitiert von 1
- BAG, 20.07.2022 – 10 AZR 41/22Tariflicher Erschwerniszuschlag - AtemschutzmaskeZitiert von 6
- ArbG Bayreuth, 18.04.2023 – 3 BV 2/23Zitiert von 1
- ArbG Berlin, 06.06.2014 – 28 Ca 5695/14
Zuletzt entschieden
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.12.2025 – 4 SLa 243/24
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.12.2025 – 4 TaBV 14/25
- VGH Baden-Württemberg, 19.11.2025 – 14 S 103/25Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 4 ArbSchG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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19.10.2013 Ausfertigung
§ 4 geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 19. Oktober 2013 (BGBl. I 3836)
BGBl. 2013 I S. 3836
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.