Gesetze / ArbPlSchG · BGBl I 1957, 293
Gesetz über den Schutz des Arbeitsplatzes bei Einberufung zum Wehrdienst
22 Normen · ausgefertigt 30.03.1957 · 116 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 01.01.2026 · Änderungen →
Meistzitierte Normen
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1 · Grundwehrdienst und Wehrübungen
- § 1Ruhen des Arbeitsverhältnisses
- § 2Kündigungsschutz für Arbeitnehmer, Weiterbeschäftigung nach der Berufsausbildung
- § 3Wohnraum und Sachbezüge
- § 4Erholungsurlaub
- § 5Benachteiligungsverbot
- § 6Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses
- § 7Vorschriften für in Heimarbeit Beschäftigte
- § 8Vorschriften für Handelsvertreter
- § 9Vorschriften für Beamte und Richter
- § 10Freiwillige Wehrübungen
- § 11
- § 11aBevorzugte Einstellung in den öffentlichen Dienst
- § 12Anrechnung der Wehrdienstzeit und der Zeit einer Berufsförderung bei Einstellung entlassener Soldaten
- § 13Anrechnung des Wehrdienstes im späteren Berufsleben
- Abschnitt 2 · Meldung
- § 14Weiterzahlung des Arbeitsentgelts
- Abschnitt 3 · Alters- und Hinterbliebenenversorgung
- § 14aZusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung für Arbeitnehmer
- § 14bAlters- und Hinterbliebenenversorgung in besonderen Fällen
- § 14cVerfahren
- Abschnitt 4 · Schlussvorschriften
- § 15Begriffsbestimmungen
- § 16Sonstige Geltung des Gesetzes
- § 16aWehrdienst als Soldat auf Zeit
- § 17Übergangsvorschrift
Änderungsverlauf
- 01.01.2026 — 7 Normen geändert · §§ 1, 4, 9, 14b und 3 weitere neueste Änderung
- 02.04.2021 — 1 Norm geändert · § 9
- 10.01.2020 — 11 Normen geändert · §§ 1, 5, 6, 7 und 7 weitere
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.