Gesetze / ArbPlSchG · BGBl I 1957, 293

Gesetz über den Schutz des Arbeitsplatzes bei Einberufung zum Wehrdienst

22 Normen · ausgefertigt 30.03.1957 · 116 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 01.01.2026 · Änderungen →

Meistzitierte Normen

Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.

Inhaltsübersicht

  1. Abschnitt 1 · Grundwehrdienst und Wehrübungen
  2. § 1Ruhen des Arbeitsverhältnisses
  3. § 2Kündigungsschutz für Arbeitnehmer, Weiterbeschäftigung nach der Berufsausbildung
  4. § 3Wohnraum und Sachbezüge
  5. § 4Erholungsurlaub
  6. § 5Benachteiligungsverbot
  7. § 6Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses
  8. § 7Vorschriften für in Heimarbeit Beschäftigte
  9. § 8Vorschriften für Handelsvertreter
  10. § 9Vorschriften für Beamte und Richter
  11. § 10Freiwillige Wehrübungen
  12. § 11
  13. § 11aBevorzugte Einstellung in den öffentlichen Dienst
  14. § 12Anrechnung der Wehrdienstzeit und der Zeit einer Berufsförderung bei Einstellung entlassener Soldaten
  15. § 13Anrechnung des Wehrdienstes im späteren Berufsleben
  16. Abschnitt 2 · Meldung
  17. § 14Weiterzahlung des Arbeitsentgelts
  18. Abschnitt 3 · Alters- und Hinterbliebenenversorgung
  19. § 14aZusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung für Arbeitnehmer
  20. § 14bAlters- und Hinterbliebenenversorgung in besonderen Fällen
  21. § 14cVerfahren
  22. Abschnitt 4 · Schlussvorschriften
  23. § 15Begriffsbestimmungen
  24. § 16Sonstige Geltung des Gesetzes
  25. § 16aWehrdienst als Soldat auf Zeit
  26. § 17Übergangsvorschrift

Änderungsverlauf

  1. 01.01.2026 — 7 Normen geändert · §§ 1, 4, 9, 14b und 3 weitere neueste Änderung
  2. 02.04.2021 — 1 Norm geändert · § 9
  3. 10.01.2020 — 11 Normen geändert · §§ 1, 5, 6, 7 und 7 weitere

Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.