Gesetze / Arbeitsplatzschutzgesetz
ArbPlSchG§ 10 Freiwillige Wehrübungen
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 2
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- VG Magdeburg, 15.12.2020 – 8 A 118/20Zitiert von 1
- BAG, 15.12.2009 – 9 AZR 795/08Seeschifffahrt: Umfang des Urlaubsanspruchs bei Arbeitsunfähigkeit oder Wehrübung während der Borddienstzeit KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 33
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Wird der Wehrpflichtige zu einer Wehrübung auf Grund freiwilliger Verpflichtung (§ 4 Abs. 3 Satz 1 und 2 des Wehrpflichtgesetzes) einberufen, so gelten die §§ 1 bis 4 und 6 bis 9 nur, soweit diese Wehrübung allein oder zusammen mit anderen freiwilligen Wehrübungen im Kalenderjahr nicht länger als sechs Wochen dauert.