Gesetze / Apothekengesetz

ApoG

§ 6

Stand: 10.06.2019

Bund3 Entscheidungen

Eine Apotheke darf erst eröffnet werden, nachdem die zuständige Behörde bescheinigt hat, daß die Apotheke den gesetzlichen Anforderungen entspricht (Abnahme).

§ 5 § 7