§ 11a
Stand: 01.01.2026
Die Erlaubnis zum Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln gemäß § 43 Absatz 1 Satz 1 des Arzneimittelgesetzes und gemäß den §§ 43 und 44a Absatz 2 des Tierarzneimittelgesetzes ist dem Inhaber einer Erlaubnis nach § 2 auf Antrag zu erteilen, wenn er schriftlich oder elektronisch versichert, dass er im Falle der Erteilung der Erlaubnis folgende Anforderungen erfüllen wird:
Im Falle des elektronischen Handels mit zur Anwendung beim Menschen bestimmten apothekenpflichtigen Arzneimitteln sowie nicht verschreibungspflichtigen Tierarzneimitteln gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass die Apotheke auch über die dafür geeigneten Einrichtungen und Geräte verfügen wird.
Wird zitiert von 71 Entscheidungen zu § 11a ApoG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 23.04.2020 – 3 C 16/18Zulässigkeit eines lokalen Versandhandels mit BotenzustellungZitiert von 21
- VGH Baden-Württemberg, 21.10.2021 – 9 S 527/20Zitiert von 3
- OVG NRW, 02.07.2018 – 13 A 2289/16Zitiert von 5
- VG Köln, 13.05.2014 – 7 K 3454/12Betäubungsmittelrecht: Erlaubnis- und Genehmigungspflicht für die Ausfuhr ausgenommener Zubereitungen im Wege des Versandhandels Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 8
- VG Karlsruhe, 04.04.2019 – 3 K 5393/17Zitiert von 2
- OVG NRW, 07.11.2006 – 13 A 1314/06Zitiert von 12
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 31.03.2026 – 9 B 864/24
- LSG Sachsen-Anhalt, 18.09.2025 – L 6 KR 73/22
- LG Köln, 10.06.2025 – 81 O 31/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 11a ApoG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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29.03.2017 Ausfertigung
§ 11a geändert durch Artikel 41 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I 626)
BGBl. 2017 I S. 626
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14.11.2003 Ausfertigung
§ 11a geändert durch Artikel 20 des Gesetzes vom 14. November 2003 (BGBl. I 2190)
BGBl. 2003 I S. 2190
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.