§ 63 Folgen nicht rechtzeitiger Einzahlung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 11
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- FG Hessen, 24.03.2015 – 4 K 556/12Zitiert von 2
- BGH, 11.05.2009 – II ZR 137/08Zweitinstanzliche Klageänderung: Maßgeblichkeit der Prozesswirtschaftlichkeit für die Beurteilung der Sachdienlichkeit KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 15
- LG Düsseldorf, 28.01.2005 – 40 O 321/03
- BGH, 23.10.2006 – II ZR 162/05Zitiert von 3
- OLG Düsseldorf, 23.02.2006 – I-6 U 37/05
- BGH, 21.11.2005 – II ZR 140/04Aktienrecht: Keine Tilgung der Einlageschuld durch Hin- und Herzahlen des Einlagebetrags; Erfüllung durch spätere Darlehensrückzahlung KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 21
Zuletzt entschieden
- FG Hessen, 06.07.2022 – 4 K 310/20Zitiert von 1
- FG Hessen, 01.11.2011 – 4 V 751/11Zitiert von 1
- OLG Düsseldorf, 05.05.2011 – I-6 U 70/10
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 63 AktG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AktG/63#abs-1 (1) Die Aktionäre haben die Einlagen nach Aufforderung durch den Vorstand einzuzahlen. Die Aufforderung ist, wenn die Satzung nichts anderes bestimmt, in den Gesellschaftsblättern bekanntzumachen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AktG/63#abs-2 (2) Aktionäre, die den eingeforderten Betrag nicht rechtzeitig einzahlen, haben ihn vom Eintritt der Fälligkeit an mit fünf vom Hundert für das Jahr zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/AktG/63#abs-3 (3) Für den Fall nicht rechtzeitiger Einzahlung kann die Satzung Vertragsstrafen festsetzen.