§ 42 Einpersonen-Gesellschaft
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 2
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- BGH, 05.04.2016 – II ZR 268/14Aktiengesellschaft: Ordnungsgemäße Erfüllung der Mitteilungspflicht bei Mehrheitsbeteiligung eines Unternehmens; Form und Inhalt der schriftlichen Mitteilung; vor dem Erwerb der Beteiligung erfolgte MitteilungZitiert von 7
- LG Bonn, 15.03.2013 – 37 T 730/12Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Gehören alle Aktien allein oder neben der Gesellschaft einem Aktionär, ist unverzüglich eine entsprechende Mitteilung unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnort des alleinigen Aktionärs zum Handelsregister einzureichen.