Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 3 · BT-Drs. 12/3908 · S. 20
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3 Zu Nummer 1 — §§ 42 bis 44 AktienG Aus den zu Artikel 2 Nr. 1 des Gesetzentwurfs ge- nannten Gründen sind auch die §§ 42 bis 44 AktienG aufzuheben. Zu Nummer 2 — § 80 AktienG Mit Anfügung des neuen Absatzes 4 wird — wie in Artikel 2 Nr. 2 des Gesetzentwurfs — die Verpflich- tung der Artikel 6 und 10 der Richtlinie umgesetzt. Auch hier ist eine vollständige Regelung aller auf den von einer Zweigniederlassung einer Aktiengesell- schaft mit Sitz im Ausland verwendeten Geschäfts- briefen und Bestellscheinen verlangten Angaben sachgerecht, so daß es der Anfügung eines neuen Absatzes in § 268 AktienG nicht bedarf.
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Herkunft
BT-Drs. 12/3908, 12. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 93.260–93.889 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.29) +D1D2D3 · Prüfwert 511945d1bb3f6aba….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP