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Artikel 3 · BT-Drs. 12/3908 · S. 20

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3
Zu Nummer 1 — §§ 42 bis 44 AktienG
Aus den zu Artikel 2 Nr. 1 des Gesetzentwurfs ge-
nannten Gründen sind auch die §§ 42 bis 44 AktienG
aufzuheben.
Zu Nummer 2 — § 80 AktienG
Mit Anfügung des neuen Absatzes 4 wird — wie in
Artikel 2 Nr. 2 des Gesetzentwurfs — die Verpflich-
tung der Artikel 6 und 10 der Richtlinie umgesetzt.
Auch hier ist eine vollständige Regelung aller auf den
von einer Zweigniederlassung einer Aktiengesell-
schaft mit Sitz im Ausland verwendeten Geschäfts-
briefen und Bestellscheinen verlangten Angaben
sachgerecht, so daß es der Anfügung eines neuen
Absatzes in § 268 AktienG nicht bedarf.

BT-Drs. 12/3908 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 12/3908, 12. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 93.260–93.889 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.29) +D1D2D3 · Prüfwert 511945d1bb3f6aba….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP