Gesetze / Außenwirtschaftsgesetz
AWG§ 20 Einziehung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 8
Nach Gewicht
- OLG Celle, 17.08.2020 – 4 Ws 6/20Zitiert von 3
- BGH, 11.08.2021 – 3 StR 268/20Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung: Nützlichkeit der Förderungshandlung für die OrganisationZitiert von 28
- BGH, 29.07.2021 – 3 StR 156/20Verstoß gegen Bereitstellungsverbot für Finanzmittel an in der EU gelistete Terrororganisation: Geldüberweisungen an Ehefrauen von Mitgliedern des "Islamischen Staats"; Einziehung des WertersatzesZitiert von 27
- BGH, 01.07.2021 – 3 StR 518/19Einziehung von Taterträgen aus internationalen Waffengeschäften: Ausdrucke einer E-Mail als präsentes Beweismittel; Verjährung der Erwerbstaten als Einwendung gegen den Schuldspruch; das aus der Tat Erlangte bei Ausfuhr von Gütern ohne Genehmigung; Beschränkung der Haftung des den Wertersatz des ursprünglich Erlangten Übernehmenden auf den Wert der übertragenen Vermögenswerte; Berücksichtigung von Auslandsgeschäften bei der Wertbestimmung des Erlangten; Abzugsverbot für AufwendungenZitiert von 32
- BGH, 25.11.2024 – 3 StR 373/21Vermögensabschöpfung bei Verstoß gegen die Myanmar-Embargo-Verordnung durch Import von aus Myanmar (Birma) stammenden Teakholz: Abgrenzung Tatertrag und TatobjektZitiert von 4
- LG Lübeck, 14.05.2024 – 6 Qs 6/24
Zuletzt entschieden
- AG Frankfurt am Main, 31.01.2023 – 943 Ds 7140 Js 235012/22
- OLG Düsseldorf, 04.04.2014 – III-3 RVs 154/13
8 Entscheidungen zu § 20 AWG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 20 AWG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AWG%202013/20#abs-1 (1) Ist eine Straftat nach § 17 oder § 18 oder eine Ordnungswidrigkeit nach § 19 begangen worden, so können folgende Gegenstände eingezogen werden:
1.
Gegenstände, auf die sich die Straftat oder die Ordnungswidrigkeit bezieht, und
2.
Gegenstände, die zu ihrer Begehung oder Vorbereitung gebraucht worden oder bestimmt gewesen sind.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AWG%202013/20#abs-2 (2) § 74a des Strafgesetzbuches und § 23 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten sind anzuwenden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/AWG%202013/20#abs-3 (3) (weggefallen)