§ 19 (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
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Wird zitiert von 3 Entscheidungen zu § 19 AStG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BFH, 04.06.1991 – X R 35/88Zitiert von 5
- BFH, 12.07.1989 – I R 46/85Zitiert von 12
- BFH, 19.05.1998 – I R 86/97Zitiert von 2
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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25.03.2019 Ausfertigung
§ 19 geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 25. März 2019 (BGBl. I 357)
BGBl. 2019 I S. 357
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20.12.2007 Ausfertigung
§ 19 aufgehoben durch Artikel 24 des Gesetzes vom 20. Dezember 2007 (BGBl. I 3150)
BGBl. 2007 I S. 3150
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14.12.1976 Ausfertigung
§ 19 geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14. Dezember 1976 (BGBl. I 3341)
BGBl. 1976 I S. 3341
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.