Gesetze / Anreizregulierungsverordnung

ARegV

§ 3 Beginn und Dauer der Regulierungsperioden

Stand: 10.06.2019

Bund37 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ARegV/3#abs-1 (1) Die erste Regulierungsperiode beginnt am 1. Januar 2009. Die nachfolgenden Regulierungsperioden beginnen jeweils am 1. Januar des auf das letzte Kalenderjahr der vorangegangenen Regulierungsperiode folgenden Kalenderjahres.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ARegV/3#abs-2 (2) Eine Regulierungsperiode dauert fünf Jahre.

§ 2 § 4