nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 3 ARegV — Beginn und Dauer der Regulierungsperioden

Anreizregulierungsverordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die erste Regulierungsperiode beginnt am 1. Januar 2009. Die nachfolgenden Regulierungsperioden beginnen jeweils am 1. Januar des auf das letzte Kalenderjahr der vorangegangenen Regulierungsperiode folgenden Kalenderjahres.

(2) Eine Regulierungsperiode dauert fünf Jahre.