Gesetze / Anreizregulierungsverordnung
ARegV§ 8 Allgemeine Geldwertentwicklung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 37
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- OLG Düsseldorf, 15.12.2010 – VI-3 Kart 204/09 (V)
- BGH, 11.02.2020 – EnVR 122/18Energieversorgungsnetze: Rückwirkende Anpassung der Erlösobergrenze - Rückwirkende Erlösobergrenze
- BGH, 31.01.2012 – EnVR 16/10Bestimmung der Erlösobergrenzen in der ersten Regulierungsperiode der Anreizregulierung: Nachträgliche Geltendmachung von Plankosten; Wirksamkeit der Neuregelung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors; Berücksichtigung dieses Faktors bereits im ersten Jahr; periodenübergreifende Mehrerlössaldierung - Gemeindewerke Schutterwald
- BGH, 31.01.2012 – EnVR 31/10Anreizregulierung im vereinfachten Verfahren: Ermittlung des Ausgangsniveaus zur Bestimmung der Erlösobergrenzen unter Berücksichtigung von Plankosten; Einbeziehung der Kosten für die Nutzung vorgelagerte Netze in die periodenübergreifende Saldierung - Stadtwerke Freudenstadt
- BGH, 28.06.2011 – EnVR 34/10Regulierung des Entgelts für den Stromnetzzugang: Bestimmung des Ausgangsniveaus zur Festlegung der Erlösobergrenze für die erste Anreizregulierungsperiode; Berücksichtigung geleisteter Anzahlungen und Anlagen im Bau bei der Ermittlung des pauschalierten Investitionszuschlags; Kumulation des Zuschlags in den jährlichen Erlösobergrenzen; Ermächtigungsgrundlage für die Implementierung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors; Ansatz des Erweiterungsfaktors für das erste Jahr der Regulierungsperiode; Anwendbarkeit der Härtefallregeln bei der erstmaligen Bestimmung der Erlösobergrenze
- BGH, 28.06.2011 – EnVR 48/10Energiewirtschaftliches Verwaltungsverfahren: Grundsätze zur Festlegung der Erlösobergrenze in der ersten Regulierungsperiode der Anreizregulierung - EnBW Regional AG
Zuletzt entschieden
- VG Saarland Saarlouis, 27.10.2022 – 5 K 795/19
- OLG Düsseldorf, 16.03.2022 – 3 Kart 191/19 (V)
- BGH, 26.01.2021 – EnVR 72/19Anreizregulierung im Gassektor: Festlegung eines generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber von Gasversorgungsnetzen durch die Bundesnetzagentur
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 8 ARegV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Der Wert für die allgemeine Geldwertentwicklung ergibt sich aus dem durch das Statistische Bundesamt veröffentlichten Verbraucherpreisgesamtindex. Für die Bestimmung der Erlösobergrenze nach § 4 Abs. 1 wird der Verbraucherpreisgesamtindex des vorletzten Kalenderjahres vor dem Jahr, für das die Erlösobergrenze gilt, verwendet. Dieser wird ins Verhältnis gesetzt zum Verbraucherpreisgesamtindex für das Basisjahr.