Gesetze / Einführungsgesetz zur Abgabenordnung

EGAO

§ 28 Elektronische Bekanntgabe von Verwaltungsakten

Bund2 Fassungen

§ 87a Absatz 7 und 8, die §§ 122a und 169 Absatz 1 der Abgabenordnung in der am 1. Januar 2017 geltenden Fassung sind erstmals auf Verwaltungsakte anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2016 erlassen worden sind. § 8 Absatz 4 Satz 4 gilt entsprechend.

Art 97 § 27 Art 97 § 29