Gesetze / Einführungsgesetz zur Abgabenordnung
EGAO§ 28 Elektronische Bekanntgabe von Verwaltungsakten
§ 87a Absatz 7 und 8, die §§ 122a und 169 Absatz 1 der Abgabenordnung in der am 1. Januar 2017 geltenden Fassung sind erstmals auf Verwaltungsakte anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2016 erlassen worden sind. § 8 Absatz 4 Satz 4 gilt entsprechend.
Änderungsverlauf
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01.01.2026 in Kraft
§ 28 umnummeriert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. I Nr. 323)
BGBl. 2024 I Nr. 323
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01.01.2026 in Kraft
§ 28 geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. I Nr. 353)
BGBl. 2025 I Nr. 353
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11.12.2018 Ausfertigung
§ 28 geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 11. Dezember 2018 (BGBl. I 2338 448)
BGBl. 2018 I S. 2338
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18.07.2016 Ausfertigung
§ 28 eingefügt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Juli 2016 (BGBl. I 1679)
BGBl. 2016 I S. 1679
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