Gesetze / Einführungsgesetz zur Abgabenordnung
EGAO§ 2 Überleitungsbestimmungen für die Anwendung der Abgabenordnung in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
Für die Anwendung der Abgabenordnung in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet gilt folgendes:
Änderungsverlauf
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26.11.2019 Ausfertigung
§ 2 eingefügt durch Artikel 7 1. 1. 2025 des Gesetzes vom 26. November 2019 (BGBl. I 1794)
BGBl. 2019 I S. 1794
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11.12.2018 Ausfertigung
§ 2 geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 11. Dezember 2018 (BGBl. I 2338 448)
BGBl. 2018 I S. 2338
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24.06.1991 Ausfertigung
§ 2 eingefügt durch Artikel 17 des Gesetzes vom 24. Juni 1991 (BGBl. I 1322)
BGBl. 1991 I S. 1322
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.