§ 66 Wohlfahrtspflege
Stand: 13.04.2025
Wird zitiert von 84
Nach Gewicht
- FG Köln, 19.02.2015 – 13 K 3354/10Zitiert von 1
- FG Münster, 30.05.2011 – 9 K 73/09 K,FZitiert von 1
- BFH, 21.09.2016 – V R 50/15Familienhotel als steuerbegünstigter ZweckbetriebZitiert von 4
- BFH, 27.11.2013 – I R 17/12Steuerbegünstigung einer kommunalen Eigengesellschaft (Rettungsdienst) als gemeinnützig - Steuerbefreiungen für Einrichtungen der Wohlfahrtspflege - Anwendbarkeit der Gemeinnützigkeitsbestimmungen auf die öffentliche HandZitiert von 20
- BVerfG, 11.05.1965 – 2 BvR 259/63Anrufung des Großen Senats beim BundesfinanzhofZitiert von 2
- FG Köln, 19.01.2017 – 13 K 1160/13Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BFH, 22.05.2025 – V R 22/23Beihilfeprüfung und steuerrechtliche Gemeinnützigkeit von ServicekörperschaftenZitiert von 4
- BSG, 25.03.2025 – B 2 U 3/23 R(Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 9 SGB 7 - ehrenamtliche Tätigkeit in der Wohlfahrtspflege - allgemeine Jugendhilfe - keine Begrenzung auf die ehrenamtliche Betreuung spezifisch gefährdeter oder besonders schutzbedürftiger Kinder und Jugendlicher - Vorsitzender eines eingetragenen gemeinnützigen Pfadfindervereins - Arbeitsunfall - Ursachenzusammenhang - Abladen des Zeltmaterials aus dem Pfadfinderbus)Zitiert von 4
- FG Niedersachsen, 11.02.2025 – 5 K 173/16
84 Entscheidungen zu § 66 AO →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 66 AO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AO%201977/66#abs-1 (1) Eine Einrichtung der Wohlfahrtspflege ist ein Zweckbetrieb, wenn sie in besonderem Maß den in § 53 genannten Personen dient.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AO%201977/66#abs-2 (2) Wohlfahrtspflege ist die planmäßige, zum Wohle der Allgemeinheit und nicht des Erwerbs wegen ausgeübte Sorge für notleidende oder gefährdete Mitmenschen. Die Sorge kann sich auf das gesundheitliche, sittliche, erzieherische oder wirtschaftliche Wohl erstrecken und Vorbeugung oder Abhilfe bezwecken.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/AO%201977/66#abs-3 (3) Eine Einrichtung der Wohlfahrtspflege dient in besonderem Maße den in § 53 genannten Personen, wenn diesen mindestens zwei Drittel ihrer Leistungen zugute kommen. Für Krankenhäuser gilt § 67.