Gesetze / Abgabenordnung

AO

§ 232 Wirkung der Verjährung

Stand: 13.04.2025

SteuerrechtBund2 Fassungen120 Entscheidungen

Durch die Verjährung erlöschen der Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis und die von ihm abhängenden Zinsen.

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