§ 232 Wirkung der Verjährung
Stand: 13.04.2025
Wird zitiert von 107
Nach Gewicht
- OVG Saarland, 29.11.2017 – 1 A 188/16Zitiert von 5
- BFH, 25.10.2023 – I R 8/18(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteilen vom 25.10.2023 I R 35/21 und I R 9/18 - Unzulässige Klageänderung während des Revisionsverfahrens - Zahlungsverjährung vor Klageerhebung - Darlegung fehlender Gewinnerzielungsabsicht beim Steuerabzug für das Honorar ausländischer Künstler - Unionsrechts- und Verfassungsmäßigkeit des Steuerabzugs)Zitiert von 3
- FG Niedersachsen, 03.11.2022 – 11 K 34/22
- BFH, 25.10.2023 – I R 9/18 · Zahlungsverjährung vor KlageerhebungZitiert von 3
- OVG Schleswig, 19.07.2024 – 6 LB 1/24Zitiert von 10
- VG Würzburg, 10.06.2024 – W 8 K 23.591Zitiert von 3
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 11.05.2026 – 9 E 197/25Zitiert von 1
- BFH, 21.04.2026 – VII R 18/24Keine Durchbrechung der Akzessorietät im Haftungsrecht im Falle der Teilnahme an einer SteuerhinterziehungZitiert von 1
- VG Würzburg, 03.02.2026 – W 3 E 26/23
107 Entscheidungen zu § 232 AO →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 232 AO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Durch die Verjährung erlöschen der Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis und die von ihm abhängenden Zinsen.