§ 232 Wirkung der Verjährung
Stand: 13.04.2025
Durch die Verjährung erlöschen der Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis und die von ihm abhängenden Zinsen.
Wird zitiert von 120 Entscheidungen zu § 232 AO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LG Bonn, 18.03.2020 – 62 KLs - 213 Js 41/19 - 1/19
- OVG Saarland, 29.11.2017 – 1 A 188/16Zitiert von 5
- BFH, 25.10.2023 – I R 8/18(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteilen vom 25.10.2023 I R 35/21 und I R 9/18 - Unzulässige Klageänderung während des Revisionsverfahrens - Zahlungsverjährung vor Klageerhebung - Darlegung fehlender Gewinnerzielungsabsicht beim Steuerabzug für das Honorar ausländischer Künstler - Unionsrechts- und Verfassungsmäßigkeit des Steuerabzugs)Zitiert von 3
- FG Niedersachsen, 03.11.2022 – 11 K 34/22
- BFH, 25.10.2023 – I R 9/18 · Zahlungsverjährung vor KlageerhebungZitiert von 3
- OVG Schleswig, 19.07.2024 – 6 LB 1/24Zitiert von 10
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 21.08.2026 – 9 E 208/24Erfolglose Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe mangels hinreichender Erfolgsaussicht Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG NRW, 11.05.2026 – 9 E 197/25Zitiert von 1
- BFH, 21.04.2026 – VII R 18/24Keine Durchbrechung der Akzessorietät im Haftungsrecht im Falle der Teilnahme an einer SteuerhinterziehungZitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 232 AO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.