Gesetze / Abgabenordnung

AO

§ 232 Wirkung der Verjährung

Stand: 13.04.2025

SteuerrechtBund2 Fassungen107 Entscheidungen

Durch die Verjährung erlöschen der Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis und die von ihm abhängenden Zinsen.

§ 231 § 233