§ 52 Verbot der Selbstbedienung
Stand: 27.07.2023
Wird zitiert von 19
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BVerfG, 14.04.1987 – 1 BvL 25/84 · Selbstbedienung bei ArzneimittelnZitiert von 16
- BVerwG, 18.10.2012 – 3 C 25/11Selbstbedienungsverbot für apothekenpflichtige Arzneimittel; keine Verletzung der Berufsausübungsfreiheit; ErforderlichkeitZitiert von 25
- OVG Niedersachsen, 21.03.2012 – 13 LA 190/11
- BVerwG, 24.06.2010 – 3 C 30/09Abgabe von Arzneimitteln über ein Apothekenterminal; Dokumentationspflicht; Pflicht zur persönlichen Leitung der Apotheke; BeratungspflichtZitiert von 18
- BVerwG, 24.06.2010 – 3 C 31/09Zitiert von 2
- OVG NRW, 26.02.2019 – 13 A 873/17Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- VGH Baden-Württemberg, 21.10.2021 – 9 S 527/20Zitiert von 3
- OVG NRW, 23.04.2021 – 9 A 4108/18Zitiert von 3
- OVG NRW, 23.04.2021 – 9 A 4073/18Zitiert von 3
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 52 AMG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AMG%201976/52#abs-1 (1) Arzneimittel dürfen nicht durch Automaten oder andere Formen der Selbstbedienung in den Verkehr gebracht werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AMG%201976/52#abs-2 (2) Absatz 1 gilt nicht für Fertigarzneimittel, die
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/AMG%201976/52#abs-3 (3) Abweichend von Absatz 1 dürfen Arzneimittel, die für den Verkehr außerhalb der Apotheken freigegeben sind, durch andere Formen der Selbstbedienung als Automaten in den Verkehr gebracht werden, wenn eine Person, die die Sachkenntnis nach § 50 besitzt, zur Verfügung steht.