Gesetze / Arzneimittelgesetz

AMG

§ 63k Ausnahmen

Stand: 28.01.2022

Bund2 Fassungen

Die Regelungen des Zehnten Abschnitts finden keine Anwendung auf Arzneimittel, die im Rahmen einer klinischen Prüfung als Prüfpräparate eingesetzt werden.

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