Gesetze / Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
ALG§ 60 (weggefallen)
Für § 60 ALG liegt kein Text vor zum Stichtag 10.06.2019.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Änderungsverlauf
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12.06.2020 Ausfertigung
§ 60 neu gefasst durch Artikel 13 des Gesetzes vom 12. Juni 2020 (BGBl. I 1248)
BGBl. 2020 I S. 1248
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12.04.2012 Ausfertigung
§ 60 aufgehoben durch Artikel 4 des Gesetzes vom 12. April 2012 (BGBl. I 579)
BGBl. 2012 I S. 579
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23.12.2003 Ausfertigung
§ 60 geändert durch Artikel 96 des Gesetzes vom 23. Dezember 2003 (BGBl. I 2848)
BGBl. 2003 I S. 2848
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20.12.2000 Ausfertigung
§ 60 geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 20. Dezember 2000 (BGBl. I 1827)
BGBl. 2000 I S. 1827
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.