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Artikel 4 · BT-Drs. 17/7916 · S. 41

Zu Artikel 4 (Änderung des Gesetzes über die

Zu Artikel 4 (Änderung des Gesetzes über die
Alterssicherung der Landwirte)
Zu Nummer 1
Zu den Buchstaben a bis i
Mit der Schaffung eines Bundesträgers und der daraus re-
sultierenden organisatorischen Änderung ist auch die In-
haltsübersicht entsprechend anzupassen.
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Folgeänderung zur Schaffung eines Bundesträgers.
Zu Buchstabe b
Das Einvernehmen mit dem Spitzenverband der landwirt-
schaftlichen Sozialversicherung ist nicht mehr erforderlich,
da durch die Errichtung des Bundesträgers lediglich eine
landwirtschaftliche Alterskasse existiert. Diese hat bis zum
31. Dezember 2013 die Mindestgröße nach Absatz 5 fest-
zulegen (vgl. § 84 Absatz 6).
Zu Nummer 3
Folgeänderung zur Schaffung eines Bundesträgers. In der
Vorschrift wird klargestellt, dass die Leistungsgewährung
dem Wirtschaftlichkeitsgebot unterliegt. Für die Durchfüh-
rung der Betriebs- und Haushaltshilfe sind innerhalb eines
Trägers keine Richtlinien mehr erforderlich. Vielmehr müs-
sen die notwendigen Regelungen zur Betriebs- und Haus-
haltshilfe in die Satzung der Sozialversicherung für Land-
wirtschaft, Forsten und Gartenbau aufgenommen werden.
Zu Nummer 4
Redaktionelle Folgeänderung zur Schaffung eines Bundes-
trägers.
Drucksache 17/7916 – 42 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Zu Nummer 5
Die Änderung des § 21 steht nicht im Zusammenhang mit
der Neuorganisation der landwirtschaftlichen Sozialver-
sicherung.
Die Hofabgabeverpflichtung war in der politischen Diskus-
sion viele Jahre lang unumstritten und hat sich in mehr als
50 Jahren bewährt. Sie stellt nach wie vor ein zentrales und
zeitgemäßes Element der Agrarstrukturpolitik dar. Eine Ab-
schaffung der Hofabgabeverpflichtung würde zu spürbaren
negativen Folgen in der Landwirtschaft sowie zu nachtei-
ligen finanziellen Auswirk

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 17.494 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/7916, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 197.193–214.687 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.24) +D1D2D3 · Prüfwert e8db7f7c8e810676….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP