Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 4 · BT-Drs. 17/7916 · S. 41
Zu Artikel 4 (Änderung des Gesetzes über die
Zu Artikel 4 (Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte) Zu Nummer 1 Zu den Buchstaben a bis i Mit der Schaffung eines Bundesträgers und der daraus re- sultierenden organisatorischen Änderung ist auch die In- haltsübersicht entsprechend anzupassen. Zu Nummer 2 Zu Buchstabe a Folgeänderung zur Schaffung eines Bundesträgers. Zu Buchstabe b Das Einvernehmen mit dem Spitzenverband der landwirt- schaftlichen Sozialversicherung ist nicht mehr erforderlich, da durch die Errichtung des Bundesträgers lediglich eine landwirtschaftliche Alterskasse existiert. Diese hat bis zum 31. Dezember 2013 die Mindestgröße nach Absatz 5 fest- zulegen (vgl. § 84 Absatz 6). Zu Nummer 3 Folgeänderung zur Schaffung eines Bundesträgers. In der Vorschrift wird klargestellt, dass die Leistungsgewährung dem Wirtschaftlichkeitsgebot unterliegt. Für die Durchfüh- rung der Betriebs- und Haushaltshilfe sind innerhalb eines Trägers keine Richtlinien mehr erforderlich. Vielmehr müs- sen die notwendigen Regelungen zur Betriebs- und Haus- haltshilfe in die Satzung der Sozialversicherung für Land- wirtschaft, Forsten und Gartenbau aufgenommen werden. Zu Nummer 4 Redaktionelle Folgeänderung zur Schaffung eines Bundes- trägers. Drucksache 17/7916 – 42 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Zu Nummer 5 Die Änderung des § 21 steht nicht im Zusammenhang mit der Neuorganisation der landwirtschaftlichen Sozialver- sicherung. Die Hofabgabeverpflichtung war in der politischen Diskus- sion viele Jahre lang unumstritten und hat sich in mehr als 50 Jahren bewährt. Sie stellt nach wie vor ein zentrales und zeitgemäßes Element der Agrarstrukturpolitik dar. Eine Ab- schaffung der Hofabgabeverpflichtung würde zu spürbaren negativen Folgen in der Landwirtschaft sowie zu nachtei- ligen finanziellen Auswirk
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 17.494 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 17/7916, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 197.193–214.687 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.24) +D1D2D3 · Prüfwert e8db7f7c8e810676….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP