Gesetze / Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
ALG§ 13 Renten wegen Erwerbsminderung
Stand: 03.01.2024
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ALG/13#abs-1 (1) Landwirte haben Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, wenn
Landwirte haben Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn sie voll erwerbsgemindert nach § 43 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch sind und die sonstigen Voraussetzungen nach Satz 1 erfüllt sind. § 43 Absatz 7 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch gilt entsprechend.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ALG/13#abs-2 (2) Der Zeitraum von fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung verlängert sich um
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ALG/13#abs-3 (3) Mitarbeitende Familienangehörige haben Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung, wenn sie die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllen; Absatz 2 Nr. 1 bis 7 und 10 gilt entsprechend.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/ALG/13#abs-4 (4) Die Voraussetzung nach Absatz 1 Nr. 2 muß nicht erfüllt sein, wenn die Wartezeit von fünf Jahren vorzeitig erfüllt ist. Für die Erfüllung der Voraussetzung nach Absatz 1 Nr. 2 stehen Zeiten nach § 17 Abs. 1 Satz 2 Pflichtbeiträgen gleich.
Wird zitiert von 41 Entscheidungen zu § 13 ALG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BSG, 30.03.2006 – B 10 LW 3/04 RZitiert von 1
- BSG, 16.06.2005 – B 10 LW 1/03 RZitiert von 4
- LSG Hessen, 29.05.2015 – L 5 R 420/11
- LSG Baden-Württemberg, 09.02.2018 – L 10 LW 4015/17
- BSG, 25.02.2010 – B 10 LW 1/09 RAlterssicherung der Landwirte - Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung - Geschäftsführer bzw Gesellschafter einer Weingut GmbH - Abgabe des Unternehmens der Landwirtschaft - VerfassungsmäßigkeitZitiert von 22
- LSG NRW, 28.09.2011 – L 8 LW 3/09
Zuletzt entschieden
- LSG Niedersachsen-Bremen, 17.01.2026 – L 2 LW 2/24
- BSG, 06.01.2025 – B 5 R 105/24 BSozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Klärungsbedürftigkeit - Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung - besondere versicherungsrechtliche Voraussetzung - Beitragszahlung an die landwirtschaftliche AlterskasseZitiert von 2
- BSG, 13.10.2022 – B 2 U 6/22 RWahlanfechtungsklage - Sozialwahl in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung - kein Wahlrecht für Bezieher von Versichertenrenten aus der Alterssicherung der Landwirte ohne unfallrechtliche Verletztenrente oder Fortbestehen der Versicherung - kein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 13 ALG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.