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Artikel 1 · BT-Drs. 20/1332 · S. 13

Zu Artikel 1 (Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes)

Zu Artikel 1 (Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes)
Zu Nummer 1
Die Bezeichnung des Abschnitts wird auf Grund der Einführung einer bzw. eines Unabhängigen Bundesbeauf-
tragten für Antidiskriminierung angepasst.

Zu Nummer 2 (§ 25)
Die oder der Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung ist zugleich Leitung der Antidiskriminie-
rungsstelle des Bundes. Diese Regelung dient dem Umsetzungserfordernis des Artikel 13 Richtlinie 2000/43/EG
des Rates vom 29.06.2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder
der ethnischen Herkunft, des Artikel 8a Richtlinie 2002/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom
23. September 2002 zur Änderung der Richtlinie 76/207/EWG des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der
Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und
zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen und des Artikel 12 Richtlinie 2004/113/EG
des Rates vom 13. Dezember 2004 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und
Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen.
Die Ausgestaltung des Amtes als Bundesbeauftragte oder Bundesbeauftragter dient in diesem Kontext der Klar-
stellung der Rolle der Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes im Gefüge der unmittelbaren Bundes-
verwaltung. Dies ist auch mit Blick auf das geltende öffentlich-rechtliche Amtsverhältnis notwendig. Die bishe-
rigen Regelungen haben demgegenüber einen problematischen Interpretationsspielraum bezüglich der Stellung in
der Bundesverwaltung und der daraus resultierenden Handlungskompetenzen im Kontext der fachlichen Unab-
hängigkeit nach sich gezogen.
Mit dem Beauftragtenstatus werden auch Aufgaben, F

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 12.510 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 20/1332, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 32.190–44.700 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 2e8198ad42f883a9….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP