Art 91 (ex-Artikel 71 EGV)
Stand: 22.07.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AEUV/91#abs-1 (1) Zur Durchführung des Artikels 90 werden das Europäische Parlament und der Rat unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Verkehrs gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungs-verfahren und nach Anhörung des Wirtschafts- und Sozialausschusses sowie des Ausschusses der Regionen
a) für den internationalen Verkehr aus oder nach dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats oder für den Durchgangsverkehr durch das Hoheitsgebiet eines oder mehrerer Mitgliedstaaten gemeinsame Regeln aufstellen;
b) für die Zulassung von Verkehrsunternehmern zum Verkehr innerhalb eines Mitgliedstaats, in dem sie nicht ansässig sind, die Bedingungen festlegen;
c) Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit erlassen;
d) alle sonstigen zweckdienlichen Vorschriften erlassen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AEUV/91#abs-2 (2) Beim Erlass von Maßnahmen nach Absatz 1 wird den Fällen Rechnung getragen, in denen die Anwendung den Lebensstandard und die Beschäftigungslage in bestimmten Regionen sowie den Betrieb der Verkehrseinrichtungen ernstlich beeinträchtigen könnte.
Wird zitiert von 50 Entscheidungen zu Art 91 AEUV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- EuGH, 04.10.2024 – C-541/20Straßenverkehrssektor: Rechtmäßigkeit der Regelungen des Mobilitätspakets I zu Lenk- und Ruhezeiten, Rückkehrpflichten, Kabotage und Entsendung von Kraftfahrern Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 26
- EuGH, 14.11.2023 – C-541/20
- EuGH, 06.05.2014 – C-43/12Zitiert von 10
- EuGH, 03.09.2015 – C-121/14Zitiert von 1
- EuGH, 05.12.2017 – C-600/14Zitiert von 10
- EuGH, 30.04.2020 – C-815/18
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 29.05.2026 – 13 B 498/25Zitiert von 1
- EuGH, 21.05.2026 – C-420/26
- Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, 25.06.2025 – 43/22
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 91 AEUV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.