Art 56 (ex-Artikel 49 EGV)
Stand: 22.07.2026
Wird zitiert von 1.247
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Nach Gewicht
- EuGH, 28.02.2018 – C-3/17Freier Dienstleistungsverkehr: Beschränkung von Online-Glücksspielen durch ein duales System zur Organisation des Glücksspielmarkts KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 36
- EuGH, 19.01.2017 – C-591/15Zitiert von 1
- EuGH, 19.03.2026 – C-230/26
- EuGH, 03.09.2020 – C-311/19
- EuGH, 08.05.2014 – C-91/13
- EuGH, 14.11.2013 – C-390/12
Zuletzt entschieden
- EuGH, 16.07.2026 – C-209/23Zitiert von 5
- OVG NRW, 29.06.2026 – 4 A 873/21
- EuGH, 18.06.2026 – C-658/24Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 56 AEUV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs innerhalb der Union für Angehörige der Mitgliedstaaten, die in einem anderen Mitgliedstaat als demjenigen des Leistungsempfängers ansässig sind, sind nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen verboten.
Das Europäische Parlament und der Rat können gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren beschließen, dass dieses Kapitel auch auf Erbringer von Dienstleistungen Anwendung findet, welche die Staatsangehörigkeit eines dritten Landes besitzen und innerhalb der Union ansässig sind.