Art 36 (ex-Artikel 30 EGV)
Stand: 22.07.2026
Wird zitiert von 284
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- VG Karlsruhe, 04.04.2019 – 3 K 5393/17Zitiert von 2
- EuGH, 23.12.2015 – C-333/14Vereinbarkeit der Festlegung eines nationalen Mindestpreises pro Alkoholeinheit für den Verkauf alkoholischer Getränke mit dem freien Warenverkehr KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 38
- EuGH, 29.03.2012 – C-5/11Zitiert von 1
- OLG München, 07.03.2024 – 6 U 1509/14Zitiert von 2
- BVerfG, 15.12.2016 – 2 BvR 222/11Stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung
- BVerfG, 15.12.2016 – 2 BvR 221/11Stattgebender Kammerbeschluss: Unterlassen einer Vorlage an den EuGH nach Art 267 Abs 3 AEUV verletzt bei unvertretbarer Annahme eines "acte clair" die Garantie des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) - hier: zur Auslegung des Art 14 Abs 9 EGV 178/2002 mit Blick auf innerstaatliche Vorschriften über die Genehmigungspflicht bzgl des Inverkehrbringens von LebensmittelnZitiert von 3
Zuletzt entschieden
- EuGH, 21.05.2026 – C-626/24Zitiert von 1
- EuGH, 21.05.2026 – C-604/24Zitiert von 1
- EuGH, 21.04.2026 – C-326/26Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 36 AEUV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Bestimmungen der Artikel 34 und 35 stehen Einfuhr-, Ausfuhr- und Durchfuhrverboten oder -beschränkungen nicht entgegen, die aus Gründen der öffentlichen Sittlichkeit, Ordnung und Sicherheit, zum Schutze der Gesundheit und des Lebens von Menschen, Tieren oder Pflanzen, des nationalen Kulturguts von künstlerischem, geschichtlichem oder archäologischem Wert oder des gewerblichen und kommerziellen Eigentums gerechtfertigt sind. Diese Verbote oder Beschränkungen dürfen jedoch weder ein Mittel zur willkürlichen Diskriminierung noch eine verschleierte Beschränkung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten darstellen.